An das bürgerschaftliche Engagement werden in den verschiedenen Bereichen der Pflege unterschiedliche Anforderungen gestellt. Bürgerschaftliches Engagement muss zunächst grundsätzlich seiner anwaltschaftlichen Aufgabe gerecht werden und die Personengruppe pflegebedürftiger und alter Menschen in Vereinsstrukturen, Verbänden etc. gegen eine bevormundende Professionalität wirkungsvoll vertreten. Vorrangiges Ziel ist dabei die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen; sie ist Maßstab für die Qualität der Fachpflege und gleichermaßen des bürgerschaftlichen Engagements in der Pflege.
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Erstmals fand in Deutschland ein Kongress statt, der Menschen mit geistiger Behinderung und Akteure der Behindertenhilfe aus aller Welt zusammenführte. Rund 2.500 Menschen aus 72 Ländern, darunter etwa 800 »Selbstvertreter«, also Menschen mit geistiger Behinderung, sind der Einladung der »Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung« sowie des Dachverbandes »Inclusion Europe« gefolgt. Unter dem Motto »Inklusion – Rechte werden Wirklichkeit« wurden die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen diskutiert, welche die UN-Konvention für behinderte Menschen eröffnet hat. In einer Video-Botschaft versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention, an dem behinderte Menschen und Verbände wie die Lebenshilfe beteiligt werden sollen. In einem online gestellten Kongress-Tagebuch kann man Eindrücke aus der Veranstaltung nachlesen und hören.
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Die Diakonie fordert mit ihrer Aktion »Weil wir es wert sind« ein flächendeckendes Angebot zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Diese werden häufig aufgrund von Überlastung sozial isoliert, sie erkranken und sind von finanzieller und sozialer Armut bedroht. Die Diakonie fordert daher unterstützende Angebote wie Pflegekurse, Schulungen und Gesprächskreise. Darüber hinaus sollen pflegende Angehörige Anspruch auf Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen bekommen und eine bessere Alterssicherung erhalten. Ziel der Aktion ist, die Bundesregierung zu einer Anpassung der Sozialgesetzgebung zu bewegen. Bei der Aktion kann jeder mitmachen und sich online als Unterstützer eintragen.
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FiS ist ein stadtteilorientiertes Konzept ehrenamtlicher nachbarschaftlicher Hilfe für überwiegend junge Familien in Bremerhaven. So genannte FiS-Assistentinnen helfen Familien, die keine ausreichende Unterstützung haben, in Überforderungssituationen. Für die Familien ist diese Hilfe kostenfrei, freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Das Besondere an diesem Modell ist die professionelle Begleitung, Anleitung und Reflexion der Assistentinnen sowie deren fachliche Schulung.
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Soziale Stadtentwicklung ist und bleibt eine dauerhafte und gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Autorinnen und Autoren der neuen Publikation in der Reihe »mitarbeiten.skript« nehmen wissenschaftliche Begriffsbestimmungen zur Aktivierung von Zivilgesellschaft und zur Rolle der Gemeinwesenarbeit in sozial benachteiligten Stadtteilen vor. Erfahrungsberichte aus der lokalen Praxis zeigen, wie in den Stadtteilen Brücken zu bauen sind. Es geht darum, unterschiedliche Interessen und Erwartungen für die Verbesserung der Lebensbedingungen und der gesellschaftlichen Teilhabe zu aktivieren.
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Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf bis zu 15 Stunden pro Woche bürgerschaftlich engagiert sein, bei Beziehern von Arbeitslosengeld II gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Zudem darf man einen Auslagenersatz in Anspruch nehmen, der allerdings in pauschalierter Form 154 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Dieser Betrag ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Die Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt hat jedoch in jedem Fall Vorrang und das Engagement muss auch jederzeit beendet werden können. Zudem werden der Übungsleiterfreibetrag (2.100 Euro) und die Ehrenamtspauschale von 500 Euro pro Jahr nicht auf das Arbeitslosengeld I und II angerechnet.
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Arbeitlose können durch bürgerschaftliches Engagement Kompetenzen gewinnen, die für die Erwerbsarbeit bedeutend sind. Darüber hinaus gewinnen sie auch zivilgesellschaftliche Kompetenzen. Eine empirische Studie von Rosine Schulz plädiert für die Implementierung des »Kompetenz-Engagements« und die Entwicklung notwendiger Rahmenbedingungen bei den Organisationen des Non-Profit Sektors. Hierfür bedürfe es aber einer Zuwendungsstrategie der öffentlichen Hand, die zu einer nachhaltigen Inklusion in die Gesellschaft beitragen könnte.
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Ehrenamtliche Betreuer haben ein Recht auf den Ehrenamtsfreibetrag von 500 Euro pro Jahr. Betreuer werden durch das Gericht für Menschen bestellt, wenn diese aufgrund von psychischer Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Wird diese Tätigkeit von Mitgliedern eines Betreuungsvereins auf ehrenamtlicher Basis vorgenommen, kann der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen werden. Der Betreuungsverein muss aber als gemeinnützig anerkannt sein.
Bürgerschaftlich Engagierte und Familienangehörige sind zunehmend bei der Pflege gefordert. Doch wie kann die Arbeit der betreuenden Familienmitglieder professionell begleitet und unterstützt werden? Im Modellprojekt »Netzwerk Pflegebegleitung« werden Menschen darauf vorbereitet, vor Ort Hilfsangebote für pflegende Angehörige zu unterbreiten.
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Die Bedeutung von Selbsthilfegruppen für das Soziale im Gemeinwesen, ihre Rolle als Motor zur Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements und ihre Funktion als Mittler und Impulsgeber für eine Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen und Akteuren in der Gemeinde – all dies waren Themen einer Tagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG). Die Tagungsdokumentation mit dem Titel »Dort, wo die Menschen leben – Brücken bauen, Netze bilden, Kooperationen stärken: Selbsthilfe in der Gemeinde« kann aus dem Netz heruntergeladen werden.
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Die Dokumentation des 1. Zukunftssymposiums 2009 »Bürgerengagement und gesellschaftlicher Wandel« ist erschienen. Hierzu hatten der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Generali Zukunftsfonds eingeladen. Das BBE war u. a. mit einem Vortrag und Diskussionsbeiträgen sowie über die Planung eines Fachworkshops zum Thema nachhaltiger engagementfördernder Infrastruktur beteiligt. Die umfangreiche Dokumentation verdeutlicht, wie eine Verantwortungsteilung zwischen Staat, Unternehmen und Drittem Sektor weiter entwickelt werden kann.
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Das Bundesprogramm »Bürgerarbeit« wurde im BBE-Newsletter Nr. 15 vorgestellt und kommentiert. Mit…
mehr…Vom 6.-8. August 2010 findet das zweite United Nations Friedensfestival statt. Auf dem Programm…
mehr…Ab sofort können kostenfreie Werbematerialien zur Woche des bürgerschaftlichen Engagements 2010…
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