Statuten des BBE


In der 2. Mitgliederversammlung vom November 2002 hat das Bundesnetzwerk seine Statuten verabschiedet. Sie wurden im März 2003 ratifiziert.

Die Statuten in der vorliegenden Fassung wurden auf der 9. Mitgliederversammlung des BBE am 14.11.2008 in Berlin beschlossen.


Präambel

 

I.

Allgemeiner Teil

§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2

Zweck und Aufgaben

§ 3

Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

 

 

II.

Mitgliedschaft

§ 4

Mitglieder

§ 5

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 6

Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen

§ 7

Aufnahme, Beendigung und Ausschluss

 

 

III.

Gremien

§ 8

Gremien des Netzwerks

§ 9

Mitgliederversammlung

§ 10

Aufgaben der Mitgliederversammlung

§ 11

Abstimmungen in der Mitgliederversammlung

§ 12

Koordinierungsausschuss

§ 13

Aufgaben des Koordinierungsausschusses

§ 14

Sprecher/innen/rat

§ 15

Aufgaben des Sprecher/innen/rates

 

 

IV.

Arbeits- und Ad-hoc-Gruppen

§ 16

Arbeits- und Ad-hoc-Gruppen

 

 

V.

Kuratorium

§ 17

Kuratorium

 

 

VI.

Geschäftstelle

§ 18

Geschäftstelle

 

 

VII.

Auflösung

§ 19

Auflösung

 

 

VIII.

Inkrafttreten

§ 20

Inkrafttreten



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