Noch immer gehört der Versicherungsschutz für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte zu den komplexesten Feldern der Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit. Er hat jedoch seit dem Bericht der im Dezember 1999 eingesetzten Enquete-Kommission des Bundestages »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« ein hohes Maß an Dynamik gewonnen – ein Zeichen dafür, dass die Politik auf allen Ebenen den Paradigmenwechsel von einem Verständnis der Freiwilligenarbeit als individuellem Altruismus »für Gotteslohn« hin zum Auftrag der Schaffung von engagementförderlichen Rahmenbedingungen angenommen hat und umzusetzen bereit ist.
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Das aktuelle Magazin der Woche des bürgerschaftlichen Engagements hat erneut viel zu bieten: Auch in diesem Jahr wird es wieder prominente Persönlichkeiten geben, die sich für die Kampagne »Engagement macht stark!« einsetzen. Neu ist, dass die Prominenten ab diesem Sommer für die nächsten drei Jahre als Engagement-Botschafter die Aktionswoche unterstützen. Peter Maffay, unser Mann auf dem Titel: Man weiß nicht genau, was er häufiger auf den Weg gebracht hat: einen Top-10-Hit oder ein gemeinnütziges Projekt. Der Rockmusiker Peter Maffay und sein gleichermaßen umfangreiches wie unermüdliches soziales Engagement – er hat es einmal schön zusammengefasst: »Von der Kraft, die ich habe, muss ich etwas an andere zurückgeben. Vielleicht kann meine Haltung für andere Menschen eine Hilfe sein.«
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Die Veranstaltungsdatenbank der diesjährigen Aktionswoche unter dem Motto »Engagement macht stark!« ist ab sofort online. Ob Märkte der Möglichkeiten, Familienfeste, Freiwilligentage, Seminare, Ausflüge, Ehrenamtsmessen oder Lesenachmittage: Zahlreiche Freiwillige zeigen bundesweit die Vielfalt des Engagements. Das BBE-Kampagnenteam ruft alle Engagierten zum Mitmachen auf: Nutzen Sie die mediale Aufmerksamkeit der Aktionswoche für Ihre Pressearbeit. Das Kampagnen-Team unterstützt Ihre Event- und Öffentlichkeitsarbeit mit Presse- und Werbematerialien. Die Datenbank bietet auch die Möglichkeit zu einer regionalen und thematischen Recherche von Veranstaltungen.
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Dieses Jahr findet vom 17. bis 26. September zum sechsten Mal die Woche des bürgerschaftlichen Engagements statt. Die Aktionswoche kann von allen Akteuren aus dem Bereich bürgerschaftliches Engagement genutzt werden, um auf Organisationen, Aktionen oder Vereine aufmerksam zu machen und für bürgerschaftliches Engagement zu werben. Internet-Informationsangebote stehen zur Verfügung: So zum Beispiel ein Profil bei Facebook, ein eigener Youtube Kanal und eine Fotosammlung bei Flickr. Darüber hinaus kann man den Flyer zur Aktionswoche 2010 online bestellen.
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Über 100 Gäste aus Politik, Medien und Organisationen des Dritten Sektors folgten der Einladung des BBE zum diesjährigen Parlamentarischen Abend am 29. Juni zu einem regen Gedankenaustausch. Sie wurden vom BBE-Sprecherratsvorsitzenden Thomas Olk und vom Vorsitzenden des Unterausschusses »Bürgerschaftliches Engagement«, Markus Grübel, und seiner Stellvertreterin Ute Kumpf – die auch Schirmherrin des Abends war – begrüßt. Olk betonte, dass die Vernetzung der Akteure aus der Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft das oberste Ziel des BBE sei. Aus diesem Grund unterstütze man die Bundesregierung tatkräftig bei der Entwicklung der »Nationalen Engagementstrategie«. Er hob hervor, dass es gelungen sei, das Thema bürgerschaftliches Engagement auch medial positiv zu positionieren, nicht zuletzt mit der Durchführung der jährlich stattfinden Aktionswoche. Grübel und Kumpf bestärkten das BBE, seine konstruktiv-kritische Arbeit im Dialog mit der Politik fortzuführen.
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Der Unterausschuss »Bürgerschaftliches Engagement« des Deutschen Bundestages hat seine Internetseite neu gestaltet. Neben Mitgliederliste, Tagesordnungen und Arbeitsplan sowie Pressemitteilungen sind dort auch die Protokolle der ersten drei öffentlichen Sitzungen eingestellt.
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Über aktuelle Entwicklungen im Non-Profit-Bereich informiert die Zeitschrift für das Recht der Non-Profit-Organisationen (npoR). Die neueste Ausgabe 2/2010 beinhaltet u. a. einen Beitrag zur Überformung der Sozialsysteme und der Gemeinnützigkeit durch europäisches Wirtschaftsrecht. Neben Voraussetzungen für die Vergütung von Organen gemeinnütziger Körperschaften wird auch die Schweiz in der internationalen Konkurrenz der Vereinsstandorte thematisiert. Die Zeitschrift kann als Online-Version kostenfrei bezogen werden.
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Die neusten Zahlen des 3. Freiwilligensurveys zeigen, dass eine Vielzahl von Bürgern auch weiterhin ehrenamtlich aktiv ist – dabei reicht die Palette der Aktivitäten von der freiwilligen Feuerwehr bis hin zur Nachbarschaftshilfe. Doch was, wenn beim bürgerschaftlichen Engagement etwas passiert? Wer haftet? Wie ist man versichert? Die ARD hat gemeinsam mit den Verbraucherzentralen einen Ratgeber veröffentlicht. Darin erklärt der Rechtsanwalt Bernd Jaquemoth auf gut 150 Seiten ein breites Spektrum an Problemen – von der Steuerpflicht über die Anrechnung der Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten auf Sozialeistungen bis hin zu Versicherungs- und Schadensfragen.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat klar gestellt, dass gemeinnützige Vereine nur dann pauschale Vergütungen an Mitglieder des Vorstandes zahlen dürfen, wenn dies in der Satzung geregelt ist. Ansonsten verstoßen sie gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Viele gemeinnützige Vereine hätten die Einführung eines Steuerfreibetrags in Höhe von 500 Euro im Rahmen des Gesetzes »Hilfen für Helfer« zum Anlass genommen, pauschale Tätigkeitsvergütungen zu zahlen. Das BMF fordert gemeinnützige Vereine auf, – wenn nötig – eine Satzungsänderung vorzunehmen oder eben nur tatsächlich entstandene Auslagen zu ersetzen. Eine Satzungsänderung muss bis zum Ende 2010 erfolgen und Zahlungen dürfen auch nicht »unangemessen hoch« sein.
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Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf bis zu 15 Stunden pro Woche bürgerschaftlich engagiert sein, bei Beziehern von Arbeitslosengeld II gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Zudem darf man einen Auslagenersatz in Anspruch nehmen, der allerdings in pauschalierter Form 154 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Dieser Betrag ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Die Vermittelbarkeit in den Arbeitsmarkt hat jedoch in jedem Fall Vorrang und das Engagement muss auch jederzeit beendet werden können. Zudem werden der Übungsleiterfreibetrag (2.100 Euro) und die Ehrenamtspauschale von 500 Euro pro Jahr nicht auf das Arbeitslosengeld I und II angerechnet.
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Sind Mitgliedschaften und Engagement auf einem rückläufigen Kurs? Ein erster Blick in Richtung…
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